Allgemeine Geschäftsbedingungen NBN Event & Marketing UG (haftungsbeschränkt), (nachfolgend: „NBN“ oder „Veranstalter“ genannt) für die Teilnahme an Pit-Bike Events
I. Bedingungen für Einzel-und Gruppenteilnehmer/Firmenkunden:
1. Geltungsbereich:
Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die NBN ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Teilnahmeberechtigung:
a) Teilnahmeberechtigt ist, wer die Kursgebühr im Vorausbezahlt hat. Die Teilnahme bedarf vorheriger Anmeldung durch den Teilnehmer zumindest in Textform und Bestätigung durch die NBN der Teilnahme ebenfalls zumindest in Textform.
b) Die Teilnahme ist nur Personen mit einer für das verwendete Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis gestattet. Die Fahrerlaubnis ist vor Beginn der Veranstaltung unaufgefordert der NBN bzw. einer für diese handelnde Person vorzulegen.
c) Für das Event hat der Teilnehmer zwingend ein eigenes Fahrzeug zu nutzen. Sind Halter und Teilnehmer des jeweiligen Fahrzeugs nicht identisch, hat der Teilnehmer eine schriftliche Einverständniserklärung des Halters zur Teilnahme am Event spätestens unmittelbar vor Beginn des Events vorzulegen. Der Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs selbst verantwortlich.
d) Die NBN kann bei begründetem Anlass die Teilnahme an dem Event untersagen. Ein solcher Fall liegt insbesondere dann vor, wenn die NBN bzw. eine für sie handelnde Person bei einer für sie optionalen Inspektion des Fahrzeugs Mängel feststellt und/oder Zustände des Fahrzeugs, die eine Verschmutzung bzw. Beschädigung der Strecke, auf der das Event stattfindet bedingen können.
e) Auf dem gesamten Veranstaltungsort gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO)und der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).
f) Der Teilnehmer hat sich während des Events stets ordnungsgemäß und rücksichtsvoll gegenüber den anderen Teilnehmern zu verhalten. Möglichen Anweisungen der NBN bzw. der für sie handelnden Personen ist Folge zu leisten
g) Der Teilnehmer versichert mit seiner Anmeldung und direkt vor Beginn des Events, nicht unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder sonstiger die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigender Substanzen zu stehen. Soweit die NBN bzw. die für sie handelnden Personen vor Beginn des Events die begründete Annahme haben, dass ein Teilnehmer entgegen seiner Zusicherung unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder sonstiger die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigender Substanzen steht, haben die NBN bzw. die für die handelnden Personen das Recht, dem Teilnehmer die weitere Teilnahme zu verweigern.
h) Soweit es die Witterungsverhältnisse – insbesondere in der Winterzeit – erforderlich machen, ist die Bereifung des teilnehmenden Fahrzeugs mit Winterreifen bzw. Ganzjahresreifen mit entsprechender Kennzeichnung vorgeschrieben.
i) Der Teilnehmer ist verpflichtet, Motorradschutzbekleidung sowie einen Helm (geschlossen!), Motorradhandschuhe und Motorradstiefel zu tragen.
j) Die Mitnahme und die Teilnahme von nicht im Vorfeld selbst zur Teilnahme angemeldeten Begleitpersonen ist nicht gestattet.
k) Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.
3. Zustandekommen des Vertrages:
Die Anmeldung zu einem Event der NBN erfolgt schriftlich oder in Textform. Hierbei hat der Teilnehmer die Kenntnisnahme dieser AGB und der Datenschutzerklärung der NBN zu bestätigen. Die Anmeldung des Teilnehmers stellt ein bindendes Angebot des Teilnehmers zum Abschluss eines Vertrages mit der NBN dar. Der Vertrag kommt zustande, wenn die NBN das bindende Angebot des Teilnehmers in Form der Anmeldung schriftlich oder in Textform gegenüber dem Teilnehmer bestätigt bzw. annimmt.
4. Preise/Zahlung:
a) Es gilt die vom Veranstalter durch Internet, Prospekt oder Flyer veröffentlichte Preisliste in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung.
b) Die Zahlung muss innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung/Buchungsbestätigung erfolgen. Bei Buchungen innerhalb von 14 Tagen vor der gebuchten Veranstaltung spätestens fünf Tage vor dem gebuchten Veranstaltungstermin.
5. Versicherungsschutz; Eigenes Fahrzeuge des Teilnehmers:
a) Die Teilnahme an dem Event erfolgt durch den Teilnehmer in der Regel mit dem eigenen Fahrzeug. Welches sich vor Beginn einer Technischenabnahme unterziehen muss. Mit einem entsprechenden Aufkleber wird das bestehen dieser Technishenabnahme bestätigt.
b) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, selbst für eine gültige Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung und ggf. eine Fahrzeugvollversicherung zu sorgen. Ohne Versicherungsschutz ist die Teilnahme nicht gestattet.
6. Stornierung/Umbuchung durch den Teilnehmer:
a) Vor Beginn des Events kann ein Teilnehmer seine Teilnahme grundsätzlich nach Maßgabe des Folgenden stornieren. Eine Stornierungserklärung hat zumindest in Textform gegenüber der NBN zu erfolgen.
b) Im Falle einer Stornierung werden dem Teilnehmer folgende Stornogebühren berechnet:
- Stornierung ab 30 Tage vor dem Eventtermin 0 % der Teilnahmegebühr als Stornogebühr
- Stornierung ab 14 Tagen vor dem Eventtermin 50% der Teilnahmegebühr als Stornogebühr
- Stornierung ab 7 Tage vor Kurstermin100% der Teilnahmegebühr als Stornogebühr
Dem Teilnehmer bleibt es gestattet, den Nachweis zu erbringen, dass der NBN kein oder lediglich ein geringerer Schaden als den oben genannten Stornogebühren entstanden ist.
c) Die Rechtzeitigkeit der Stornierung bestimmt sich nach deren Eingang bei der NBN.
7. Eventabsage / -verlegung und Kündigung durch die NBN:
a) Die NBN behält sich das Recht vor, das Event aus wichtigem Grund abzusagen und/oder abzubrechen. Ein solcher, wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die vorgegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und/oder solche Witterungsverhältnisse vorliegen, die eine sichere Durchführung des Events nicht möglich werden lassen.
b) Im Falle einer Absage erstattet die NBN die Teilnahmegebühr in voller Höhe, soweit diese in voller Höhe bereits an die NBN erbracht worden ist.
c) Bei vorzeitigem Abbruch des Events aus wichtigen Grund kann die NBN für bereits erbrachte Leistungen – insbesondere in Form der Nutzung der Zur-Verfügung gestellten Strecke - eine angemessene Entschädigung in Höhe von 0% bis maximal 50% der insgesamt geleisteten Teilnahmegebühr verlangen.
d) Die NBN behält sich in folgenden Fällen vor, Teilnehmer von dem Event auszuschließen:
- bei wiederholten groben Verstößen gegen die Anordnungen der NBN bzw. der für sie tätigen Personen,
- bei wiederholten groben Verstößen gegen die StVO, die geeignet sind, den Teilnehmer selbst und/oder andere Personen oder Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden,
- Wenn der begründete Verdacht einer Fahruntüchtigkeit besteht, insbesondere durch Alkohol-, Drogen-oder Medikamenteneinfluss.
- Dessen Fahrzeug nicht den mindest Sicherheitsstandarts wie im "Vorab-Check" beschrieben entspricht.
Ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahegebühr besteht in diesen Fällen nicht.
8. Leistungsstörung:
a) Die NBN verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und Durchführung des Events.
b) Sie haftet für Schäden, die dem Teilnehmer durch schuldhafte Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen entstehen.
c) Der Schadensersatz ist hierbei für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden auf die Höhe des vertragstypischen und erwartbaren Schadens beschränkt.
9. Haftung für Personen-und Sachschäden/ Haftungsverzicht:
a) Dem Teilnehmer ist bekannt, dass es sich bei dem Event um eine Veranstaltung mit erhöhtem Gefahrenpotenzial handelt. Die Teilnahme diesem erfolgt daher auf eigenes Risiko. Der Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Er trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder von den von ihm benutzten Fahrzeugen verursachten Personenschäden. Der Teilnehmer verzichtet im Rahmen einer separaten Verzichtserklärung für sich, seine Rechtsnachfolger und Unterhaltsberechtigte auf alle Ansprüche und jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs wegen eines während der Veranstaltung eingetretenen Schadensereignisses gegen die NBN.
b) Die NBN haftet hilfsweise – soweit der voranstehende in Bezug genommene separate Haftungsverzicht nicht wirksam sein sollte - nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden, soweit ihr, ihren gesetzlichen Vertretern und/oder Erfüllungsgehilfen nicht lediglich leicht fahrlässiges Verhalten nachzuweisen ist.
c) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der NBN oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der NBN beruhen, haftet die NBN unbegrenzt.
d) Für sonstige Schäden, die auf einer fahrlässigen Verletzung Verletzungen wesentlicher Vertragspflichtverletzung ("Kardinalpflichten"), grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, haftet der Veranstalter ebenso unbegrenzt.
10. Fotos und Filmmaterial:
a) Die Teilnehmer erklären ihr Einverständnis, dass die NBN Foto-,Ton- und Filmaufnahmen von Events aufzeichnet. Die NBN ist berechtigt, unentgeltlich über dieses Material zu verfügen, insbesondere dieses zu Werbezwecken zu verwenden.
11. Datenschutz:
a) Die NBN ist berechtigt, im erforderlichen Umfang personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Buchungen und Durchführungen eines Events zu erheben und zu verarbeiten.
b) Die insoweit erhobenen und verarbeiteten Daten dürfen für die Zeit der Vorbereitung und Durchführung des Events und zur Wahrung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gespeichert werden.
c) Die Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
12. Gerichtsstand:
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der NBN.
13. Schlussbestimmungen:
a) Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen.
b) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder undurchführbar werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die die Parteien vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit bewusst gewesen wäre.
c) Für sämtliche Vertragsverhältnis, in die diese AGB einbezogen werden, ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts anwendbar.